
Was Patientinnen und Patienten vor dem Zahnarztwechsel wissen sollten
01. April 2025Beim Zahnarzt oder der Zahnärztin sollte man sich gut aufgehoben fühlen, denn die Zahngesundheit ist ein wichtiger Aspekt des allgemeinen Wohlbefindens. Welche rechtlichen Aspekte sollten beim Zahnarztwechsel beachtet werden? Alles Wichtige auf einen Blick.
Der Wechsel der Zahnarztpraxis kann aus verschiedenen Gründen notwendig oder wünschenswert sein, sei es aufgrund eines Umzugs, Unzufriedenheit mit der bisherigen Behandlung oder dem Wunsch nach einer zweiten Meinung. In jedem Fall ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte, die Patientinnen und Patienten beachten sollten.
Recht auf freie Arztwahl
In Deutschland ist das Recht auf freie Arztwahl im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihren Zahnarzt frei zu wählen und jederzeit zu wechseln. Privatversicherte genießen in der Regel ähnliche Freiheiten, sollten jedoch ihre individuellen Versicherungsverträge prüfen, um sicherzustellen, dass keine besonderen Regelungen vorliegen.
Wichtige Überlegungen vor dem Wechsel
Bevor man sich für eine neue Zahnarztpraxis entscheidet, gibt es einige Punkte, die es zu beachten gilt:
- Behandlungsunterlagen: Es ist ratsam, sich die Behandlungsunterlagen von der bisherigen zahnmedizinischen Praxis aushändigen zu lassen. Diese Unterlagen helfen der neuen Zahnärztin oder dem neuen Zahnarzt, sich ein umfassendes Bild der jeweiligen zahnärztlichen Vorgeschichte zu machen. Die bisherige Praxis ist verpflichtet, Kopien der Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eventuell können hierfür Kopierkosten anfallen.
- Kostenübernahme: Außerdem sollte man sich bei der Krankenkasse oder Versicherung über die Bedingungen und möglichen Auswirkungen eines Zahnarztwechsels auf die Kostenübernahme informieren. In der Regel sollte ein Wechsel jedoch keine Auswirkungen auf die Erstattung der Behandlungskosten haben.
- Behandlungspläne und -verträge: Sollten man sich mitten in einer laufenden Behandlung oder einem Behandlungsplan befinden, ist es wichtig, die Vertragsbedingungen zu prüfen. Möglicherweise gibt es Vereinbarungen, die im Falle eines Wechsels beachtet werden müssen.
Wechselwunsch wegen Mängeln
Wenn es um die Wahl eines neuen Zahnarztes oder einer neuen Zahnärztin geht, ist laut dem Bundesministerium für Gesundheit vorgesehen, dass die Versicherten die Ärztin oder den Arzt innerhalb eines Quartals nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln sollen. Einer dieser Gründe kann beispielsweise nicht zufriedenstellender Zahnersatz sein. Wenn der Zahnersatz nicht richtig passt oder von minderer Qualität ist, kann dies nicht nur frustrierend sein, sondern auch gesundheitliche Probleme verursachen. Sollten man sich für einen Wechsel entscheiden, ist es ratsam, eine zweite Meinung einzuholen. Diese unabhängige Beurteilung des Zahnersatzes kann gegebenenfalls bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der ursprünglichen Zahnarztpraxis unterstützen.
Bei schlechtem Zahnersatz kommen einige Überlegungen ins Spiel:
- Mängelansprüche: Wenn der Zahnersatz mangelhaft ist, haben Patientinnen und Patienten das Recht, Nachbesserung oder Neuanfertigung zu verlangen. Die ursprüngliche Zahnärztin bzw. der Zahnarzt ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Man sollte ihr oder ihm zunächst die Möglichkeit geben, dies zu tun, bevor man einen Wechsel in Betracht ziehen.
- Dokumentation: Es ist wichtig sicherzustellen, dass man alle relevanten Unterlagen und Nachweise über die Behandlung und den Zahnersatz besitzt. Diese Dokumentation ist wichtig, um Ansprüche geltend zu machen und der neuen Praxis einen umfassenden Überblick über die bisherige Behandlung zu geben.
- Kostenübernahme: Weiterhin sollte man mit der Krankenkasse oder Versicherung klären, inwiefern ein Wechsel der Zahnarztpraxis die Kostenübernahme beeinflusst. Bei berechtigten Mängelansprüchen sollte dies jedoch in der Regel keinen Einfluss auf die Erstattung haben.
Woran erkennt man eine gute Zahnarztpraxis?
Diese Frage stellen sich viele Patientinnen und Patienten, wenn sie auf der Suche nach einer neuen Zahnarztpraxis sind. Eine ansprechende Webseite, freundliches Personal und kurze Wartezeiten können erste positive Hinweise sein. Seit 2010 sind Praxen zudem gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagement zu implementieren, um die medizinische Versorgung kontinuierlich zu verbessern. Qualitätssiegel und Zertifizierungen, wie ISO 9001, bieten eine gewisse Orientierungshilfe, indem sie die organisatorische Effizienz und den Patientenservice bewerten. Eine gute Zahnärztin oder Zahnarzt sollte bereit sein, offen über die Vorgehensweisen in ihrer oder seiner Praxis und die Bedeutung der Siegel zu sprechen. Letztlich liegt es in der Hand der Patientinnen und Patienten, sich selbst ein umfassendes Bild zu machen und eine informierte Entscheidung zu treffen.
Fazit
Ein Zahnarztwechsel ist in Deutschland in der Regel rechtlich unkompliziert. Es ist jedoch wichtig, gut informiert und vorbereitet zu sein, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Indem man die Behandlungsunterlagen bereithält und sich über die Bedingungen der Versicherung informiert, kann man sicherstellen, dass der Wechsel so reibungslos wie möglich verläuft. Letztendlich zählt, dass man sich bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt wohl und gut aufgehoben fühlen.
Quellen:
- Das Gesundheitsportal medondo.health
- Position der Verbraucherzentrale Hamburg: Schlechter Zahnersatz: Recht auf Wechsel des Zahnarztes bestätigt
- Schwarz, Anne (02|2025). Kassenwechsel?!? Zahnarztwechsel?!? – Änderungen im Bereich ZE und PAR. Rheinisches Zahnärzteblatt, 32-34.
- Bundesministerium für Gesundheit: Freie Arztwahl